Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB vom 15.7.2003

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Personalüberlassungsvertrages.

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Einsatz unserer Mitarbeiter mündlich vereinbart wurde. Sie gelten für die gesamte Dauer der Einsätze.

Der Auftraggeber erkennt die vorliegenden Bedingungen als für ihn verbindlich an. Ist der Auftraggeber mit den AGB nicht einverstanden, so hat er uns davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen von Auftraggebern gelten, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Die besonderen Bedingungen des einzelnen Einsatzes, wie Stundensatz, Beginn und Dauer des Einsatzes und dergleichen werden im Voraus vereinbart. Sollten diese Vereinbarungen mündlich getroffen worden sein, so werden diese noch in schriftlicher Form bestätigt. Diese besonderen Bedingungen gelten jeweils ausschließlich für die Dauer des jeweiligen Einsatzes.

Unsere Stundensätze enthalten anteilig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Wir behalten uns das Recht vor, einen Dienstnehmer durch einen anderen mit gleichwertig befundenen Qualifikationen zu ersetzen bzw. einen anderen Dienstnehmer anstelle des ursprünglich vorgesehenen einzusetzen.

Die unseren Auftraggebern zur Verfügung gestellten Dienstnehmer haben mit JL Personalmanagement GmbH einen Dienstvertrag abgeschlossen, der ihre Rechte und Pflichten uns und unseren Auftraggebern gegenüber regelt. Die Dienstnehmer stehen zu unseren Auftraggebern in keinerlei Vertragsverhältnis. Dies bedeutet, dass die Dienstnehmer alle das Dienstverhältnis betreffenden Fragen direkt mit uns abzuklären haben.

Falls unser Auftraggeber durch besondere Umstände gezwungen ist, während der Dauer des Personaleinsatzes den Ort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, ist er verpflichtet, uns davon direkt und unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Gemäß den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen müssen sich unsere Dienstnehmer im Hinblick auf die Ausführung der ihnen anvertrauten Arbeiteten genauestens an die Anweisungen unserer Auftraggeber halten. Sie haben diese Arbeiten sorgfältig, gewissenhaft und gemäß den Vorschriften ihres Berufes auszuführen. Die Dienstnehmer sind vertraglich verpflichtet, über alles, was ihnen im Verlaufe ihrer Einsätze bei Auftraggebern zur Kenntnis gelangt, strengstens Stillschweigen zu bewahren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese von unseren Dienstnehmern richtig gehandhabt werden.

Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber alle zum Schutz von Leben und Gesundheit der überlassenen Dienstnehmer erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die sich auf ihre Tätigkeiten beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

Der Auftraggeber hat sich ebenso zu vergewissern, dass unsere Dienstnehmer die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften ihres Berufes und ihrer Arbeitsumgebung kennen.

Die von uns in den Betrieb des Auftraggeber entsandten Arbeitnehmer stehen unter der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Auftraggebers. Im Hinblick auf diese Tatsache haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche die Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber verursachen sollten, ebenso ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Freistellung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in Zusammenhang mit Ansprüchen, die durch dritte Personen in Verbindung mit der Ausführung der von unseren Arbeitnehmern durchgeführten Arbeiten erfolgen sollte, gilt als ausdrücklich vereinbart. Trotz dieser Tatsache besteht zwischen den entsandten Arbeitnehmern und dem Betrieb des Auftraggebers kein Arbeitsverhältnis, das heißt, das sich aus dem Arbeitsrecht ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt ausschließlich bei JL Personalmanagement GmbH.

Sofern außergewöhnliche Umstände eintreten, kann der Auftragnehmer die Bereitstellung von Arbeitnehmern verschieben oder vom Auftrag ganz bzw. teilweise zurücktreten. Eine Schadenersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Unsere Dienstnehmer sind sorgfältigst ausgewählt und individuell getestet. Dennoch ist unser Auftraggeber angehalten, sich seinerseits von der Eignung der ihm überlassenen Dienstnehmer für die vorgesehenen Tätigkeiten zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen unverzüglich schriftlich an uns zu richten.

Die Arbeitnehmer werden dem Auftraggeber lediglich zur Durchführung der im Auftrag vorgesehenen Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen können wir nur dafür einstehen, dass unsere Dienstnehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzen, die sie dafür befähigt, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitergehende Haftung besteht für uns nicht.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die überlassenen Dienstnehmer die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten und übernimmt dafür die Haftung.

Unsere Dienstnehmer sind durch uns bei der GKK versichert. Arbeitsunfälle sind uns mittels Unfallbericht unverzüglich anzuzeigen.

Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens am nächsten Tag nach der Entstehung des die Reklamation begründenden Umstandes vorzubringen und ausschließlich an uns zu richten. Verspätete Reklamationen geben dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger Reklamation im Rahmen unserer Haftung stehen wir nur für Nachbesserung ein, weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadeneratzansprüche, sind ausgeschlossen.

Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung, falls unsere Dienstnehmer mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun haben oder falls sie die ihnen von unseren Auftraggebern anvertrauten Gegenstände, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Materialien beschädigen. Gegenüber Dritten arbeiten unsere Dienstnehmer unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich Mitarbeiter von JL Personalmanagement GmbH während der Dauer von Aufträgen und ein halbes Jahr nach Erfüllung des letzten Auftrages weder einzustellen noch teilweise (auch über Dritte) zu beschäftigen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Pönalezahlung in der Höhe von EUR 20.000.

Am Ende einer jeden Arbeitswoche haben die Dienstnehmer einen Stundennachweis vom Auftraggeber unterfertigen zu lassen. Diese unterfertigten Stundenachweise bilden die Grundlage bei der Erstellung der Rechnungen.

Unsere Rechnungen werden 14-tägig erstellt und dem Auftraggeber zugestellt. Unseren Dienstnehmer ist es nicht gestattet, Zahlungen entgegenzunehmen.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar.

Alle Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, etc.), die sich aus der Tätigkeit unserer Mitarbeiter ergeben, gehen ohne Einschränkung in den Besitz des Auftraggebers über. Gegebenenfalls erfolgt unter Anwendung des Arbeitnehmer-Erfindergesetzes eine Vergütung durch den Auftraggeber.

Im Falle eines legalen Streiks im Betrieb des Auftraggebers stellt JL Personalmanagement GmbH keine Dienstnehmer zur Verfügung.

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner bei Dienstnehmern im Angestelltenverhältnis 4 Wochen, bei Dienstnehmern im Arbeiterverhältnis 1 Woche.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Nach erfolgter Leistung ist JL Personalmanagement GmbH berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bedingung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingung zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bedingung so weit wie möglich entspricht.